Die Bundesregierung hat Ende Mai eine umfassende Reform der Fahrausbildung beschlossen. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb digitaler, durch Bürokratieabbau effizienter und durch verschlankte Ausbildungsumfänge insgesamt kostengünstiger zu machen, unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards. Die neuen Regelungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der zentralen Veränderungen für den Erwerb des PKW-Führerscheins.
Was ändert sich im Theoriebereich?
- Die bisherige Präsenzpflicht entfällt. Fahrschüler können die Theorie künftig komplett digital absolvieren (App, Lernplattform).
- Reduktion der Prüfungsfragen von derzeit knapp 1200 auf ca. 840 Fragen.
- Die Anmeldung zur Theorieprüfung ist direkt möglich. Die bisher erforderliche Teilnahmebescheinigung der Fahrschule über den Besuch aller Theorieeinheiten entfällt.
- Bisher mussten Fahrschulen u. a. jede Theorieeinheit, Anwesenheiten, Unterrichtsinhalte und Lehrmittelverwendung dokumentieren. Diese Vorgaben entfallen weitgehend – Fahrschulen erhalten mehr pädagogische Freiheit.
Was ändert sich im Praxisbereich?
- Reduzierte Sonderfahrten: Statt zwölf, zukünftig nur noch drei verpflichtende Sonderfahrten (1× Überland, 1× Autobahn, 1× Nachtfahrt).
- Die drei Sonderfahrten sind der Mindestumfang. Der Fahrlehrer beurteilt sodann individuell, ob zusätzliche Fahrstunden in welchem Bereich notwendig sind.
- Schaltwagenregel: Für das Erlernen eines Schaltwagens künftig sieben statt zehn Fahrstunden.
- Neue Ausbildungsform „Laienausbildung“ (angelehnt an Modelle wie in Österreich, Pilotphase für fünf Jahre, Bundeslandentscheidung):
- Übungsfahrten mit Eltern/nahestehenden Personen möglich
- Voraussetzungen: bestandene Theorie sowie sechs praktische Fahrstunden
- Begleitperson: mindestens sieben Jahre Führerscheinbesitz
- Verkürzte praktische Prüfung: Dauer 40 Minuten mit 25 min. Fahrzeit (je 5 min. gekürzt)
Was ändert sich darüber hinaus?
- Mehr Transparenz: Preise und Erfolgsquoten der Fahrschulen werden künftig in der Mobilithek veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine neue, offene Datenplattform des Bundes für Mobilitätsdaten (https://mobilithek.info).
- Neue Prüferregelungen: Kein Ingenieursstudium mehr erforderlich. Zudem muss die Theorieprüfung nicht zwingend von amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden.
Was bedeutet die Reform für die Verkehrsakademie Group?
Die Verkehrsakademie Group ist ein führender Anbieter für Aus‑ und Weiterbildung im Straßenverkehr in Norddeutschland. Für die Unternehmensgruppe ergeben sich aus der Reform vor allem folgende Punkte:
- Digitalere Abläufe der PKW-Führerscheinausbildung durch vollständig online mögliche Theorie, moderne Lernplattformen und reduzierte Verwaltungsprozesse.
- Schlankere Strukturen durch geringere Pflichtumfänge, weniger Dokumentation und kürzere Prüfungen.
- Mehr pädagogischer Spielraum durch flexiblere Unterrichtsformen und die neue Option der Laienausbildung.
- Kosteneinsparungen, die – sobald rechtlich und organisatorisch möglich – an Fahrschüler weitergegeben werden.
Kay Burmester, Geschäftsführer der Verkehrsakademie Group, ordnet die Situation insgesamt wie folgt ein: „Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen eine moderne Grundlage für die Fahrausbildung. Sie eröffnen sowohl den Ausbildungsbetrieben als auch den Fahrschülern spürbare Vorteile. Wir bei der Verkehrsakademie Group nutzen die Reform, um unsere Prozesse weiterzuentwickeln und ein zukunftsfähiges PKW-Ausbildungskonzept zu gestalten, das wir zum passenden Zeitpunkt veröffentlichen werden.“
Quellen
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2026/043-schnieder-bezahlbarer-fuehrerschein.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-startet-reform-fahrschulausbildung-2431088
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/fuehrerschein-reform-plaene-ueberblick-schnieder-100.html
https://www.adac.de/news/verkehr-wie-der-fuehrerschein-guenstiger-werden-soll/