UMGANG MIT GEFAHRGUT: ADR-KURS FÜR BERUFSKRAFTFAHRER

Als Berufskraftfahrer kann es sein, dass man auch besondere Ladung von A nach B befördern muss - zum Beispiel Gefahrgut. Stoffe, Gegenstände oder Gemische, die bei einer Beförderung die Sicherheit, Gesundheit oder das Leben von Menschen, Tieren oder der Umwelt gefährden, gelten als Gefahrgut. Wer diese Güter transportieren will, braucht eine dementsprechende Erlaubnis - den ADR-Schein. Deswegen ist in den Aus- und Weiterbildungen der Verkehrsakademie Group zum Berufskraftfahrer im Güterverkehr (Führerscheinklasse C/CE) stets auch der ADR-Basiskurs enthalten. In diesem Kurs lernen die Schüler unter anderem das Gefahrgut richtig zu sichern und zu kennzeichnen und führen auch eine Brandschutzübung durch.

Kay Burmester, Geschäftsführer der Verkehrsakademie Group, hält den ADR-Kurs für einen wichtigen Bestandteil: "Wer bei uns zum Berufskraftfahrer ausgebildet wird, absolviert parallel die  Gefahrgut-Ausbildung und ist so gleich dafür gerüstet, falls er später einmal gefährliche Güter transportieren muss."

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